Jagdarten

Die Pirsch

Sie stellt die höchsten An­forderungen an das Können des Jägers, seine Gewandt­heit und Anpassungsfähig­keit. Sie wird häufig auf der Gebirgsjagd ange­wandt. In unseren Gegen­den bringt das Anpirschen des Rehs oder des mausen­den Fuchses am ehesten Erfolg. Pirschen heisst: die eigenen Sinne mit denen des Wildes messen. Als Regel gilt: Wenn der Wind jagt, bleibt der Jäger zu Hause. Bei Wind ist das Wild unsicher und damit doppelt misstrauisch. Der Pirschende soll schlichte Kleidung tragen und immer auf gute Deckung achten. Der Jäger geht ein kurzes Stück und bleibt dann eini­ge Minuten stehen, um zu beobachten und zu horchen.

Die Ansitzjagd

Sie ist die häufigste Jagdart und eignet sich auf alle Wildarten. Man benützt da­bei eine Sitzgelegenheit (Hochsitz, Kanzel oder Bodensitz). Hochsitz und Kan­zel haben den Vorteil, dass sie den Jäger „ein Stück aus dem Wind heben". Das Wild wird kaum beunruhigt, vor allem wenn man zum An- und Abmarsch Wege wählt, die Wildwechsel nicht schneiden. Der Jäger kann das Gelände sehr gut überblicken, das heranziehende Wild ansprechen und wenn nötig von der Waffe Gebrauch machen. Weil die Arme mit der Waffe aufgelegt werden und der Jä­ger bequem sitzt, kann auch absolut treffsicher geschossen werden. Bei dieser Jagdart kann artgerecht und biologisch richtig ausgewählt werden. Bei der Bejagung von Wildschweinen ist der Nachtansitz oder eben in Abend- und Morgendämmerung sehr erfolgreich. Eine Umfrage im Fricktal über 193 erlegte Wildschweine zeigt, dass 71 % auf dem Ansitz, 22 % auf Drück- oder Bewegungsjagden und nur 7 % bei Reviergängen (Pirsch) erlegt wurden. Bei diesen 193 Abschüssen wurde ein mittleres Gewicht von 32 Kilo (Tierkörper aufgebrochen, ohne Innereien) erreicht Dies bestätigt die biologisch richtige Bejagung, nämlich die Abschüsse in der Frischlings- und Überläuferklasse. Beim Nachtansitz wird die Zeit mit Schnee oder Mondlicht bevorzugt. Auf Wildschweine kann im Kanton Aargau auch künstliches Licht verwendet wer­den. Diese Lichtquellen sind aber bewilligungspflichtig und gelten nur für Wildschweine aufgrund der bald untragbaren Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen.

 

Die Treibjagd

Bei dieser Jagdform wird versucht, mit Treibern und Hunden das Wild an den Jä­gern vorbeizutreiben. Die dafür verwendeten Stöberhunde dürfen im Kanton Aar­gau eine maximale Risthöhe von 42 cm nicht überschreiten, ausgenommen bei der Rasse Spaniel. Angesichts der Vielzahl von Jägern und Treibern spielt der Sicherheitsaspekt bei dieser Jagdart eine grosse Rolle. In zwei Initiativ-Abstimmungen 2005 und 2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieser Art Jagd klar zugestimmt, weil sie unter dem Stirch schonend ist.

Der Erfolg einer Treibjagd ist von mindestens drei Vorraussetzungen abhängig:

  1. Ein guter Bestand an Wild (Reh, Fuchs, Wildschwein)
  2. Eine gute straffe Jagdleitung
  3. Vom disziplinierten Verhalten und sauberen Schiessen der Schützen

Bei dieser Jagdart werden oft auch Jagdgäste und Ehrentreiber (Behörden, Poli­tiker usw.) eingeladen. Oft spielt dabei die Kameradschaft und Geselligkeit eine ebenso grosse Rolle wie der Jagderfolg. Hier wurden schon oft Freundschaften geschlossen, die ein Leben lang hielten.

Treibjagd im Aargau
Ein Treiber tritt aus dem Wald - Bericht von Tele M1 über eine Treibjagd in Seengen

Die Lockjagd

Sie kann eigentlich auf alle Tierarten ausgeübt werden. Den Fuchs lockt man mit der Mauspfeife, den Rehbock in der Brunftzeit mit dem nachgeahmten Fiep­laut der Rehgeiss. Die Lockjagd auf den brunftigen Rehbock nennt man Blatt­jagd. Mit dem Laut der Hasenklage lockt man Fuchs und Marder. Die bei uns bekannteste Art der Lockjagd ist das Ankirren (Anfuttern) von Wildschweinen mit Maiskörnern an den Nachtansitzstellen.

 

Das Buschieren

Unter Buschieren versteht man das Suchen mit dem Vorstehhund im Feld und verbuschten Gebiet. Diese Jagdart war früher sehr verbreitet und erfolgreich, hat aber heute an Bedeutung verloren.

 

Die Fallenjagd

Sie war in früherer Zeit weit verbreitet, spielt heute aber nur noch eine unterge­ordnete Rolle. In der Schweiz sind erfreulicherweise alle schmerzzufugenden Methoden wie etwa Fussfallen (Tellereisen) verboten. Erlaubt sind nur die so­genannten Kastenfallen, die zum Fang des Steinmarders oder des Fuchses ver­wendet werden und mit welchen das Tier bei der Gefangennahme völlig unver­letzt bleibt. Vielfach kommt übrigens der Anstoss zum Versuch, einen Stein­marder zu fangen, von Nichtjägern, die sich durch die Umtriebe des Marders in ihren Häusern belästigt fühlen.

 

Die Bau- oder Bodenjagd

Bei ihr wird der Fuchs durch sogenannte Bodenhunde aus dem Bau getrieben und dann von den anstehenden Jägern erlegt. Zur Baujagd werden niedrige Hunde benötigt, die eine entsprechende Schärfe aufweisen (Jagdterrier, Dackel). Eine wichtige Voraussetzung ist, dass man sich lautlos auf den Stand in der Nä­he des Fuchsbaus begibt. Man muss alles vermeiden, was dem Fuchs die Anwe­senheit des Jägers verraten könnte.

Die Bedeutung dieser Jagdform ist deshalb zurückgegangen, weil das Tragen eines Fuchspelzmantels heute aus falsch verstandener Tierliebe verteufelt wird. Ein Fuchspelz stellt aber ein wertvolles Naturgut dar, zudem muss der Fuchsbe­stand in Grenzen gehalten werden, um die Gefahr des Auftretens von Tollwut, Räude und Fuchsbandwurm und die damit verbundene Bedrohung des Men­schen zu verringern.