Volksinitiativen erschweren ...

Statt 3000 soll im Kanton Aargau künftig 10000 Unterschriften brauchen, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Das verlangt SVP-Grossrat Richard Plüss mit einer Motion, die er eingereicht hatte.

Grund für den Vorstoss des SVP-Vertreters ist die Initiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben». Der Verein zum Schutz der bedrohten Wildtiere will mit dieser Initiative die Treibjagd im Kanton Aargau verbieten lassen. Plüss stört sich daran, dass der Verein bereits vor fünf Jahren eine entsprechende Initiatve eingereicht hat und damit beim Volk klar durchgefallen war.

 

Der SVP-Mann will nun derartige Neuauflagen verhindern oder zumindest erschweren. Dazu sollen kantonale Volksbegehren künftig von mindestens 10'000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Heute genügen 3000 Unterschriften, die innerhalb eines Jahres zusammengetragen werden müssen.

 

Diese Stimmenzahl sei seit 30 Jahren nicht verändert worden, hält Plüss in seiner Begründung fest.

Plüss möchte in der Kantonsverfassung auch noch eine Zusatzklausel anbringen lassen. Diese soll es verunmöglichen, vom Volk abgeschmetterte Initiativen innerhalb von zehn Jahren erneut zu lancieren.

 

3000 Unterschriften reichen auch weiterhin für eine Initiative

Die Hürde nicht erhöhen

Die Hürde für eine kantonale Volksinitiative soll im Aargau nicht erhöht werden. Die demokratischen Rechte sollen nicht beschnitten werden. Der Regierungsrat lehnt die Forderung der SVP ab, die Zahl der notwendigen Unterschriften zu erhöhen. Es liege in der Natur einer Volksinitiative, dass sie von einer Minderheit eingereicht werden könne, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest. Nur so sei es möglich, sich bei einem breiten Publikum Gehör zu verschaffen.

 

Damit im Aargau eine Initiative zustande kommt, müssen 3000 Stimmberechtigte innerhalb eines Jahres das Begehren unterzeichnen. Der SVP-Grossrat Richard Plüss aus Lupfig verlangte in einer Motion, dass die Zahl der Unterschriften auf beispielsweise 10'000 erhöht wird. Dazu müsste die Kantonsverfassung geändert werden.

 

In den vergangenen 30 Jahren wurden im Aargau insgesamt 49 Volksinitiativen eingereicht. Diese Zahl ist gemäss Regierungsrat «eher bescheiden». Das direktdemokratische Instrument werde also nicht im Übermass benutzt.

 

Aufwendige Unterschriftensammlung

Es sei nicht leicht, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Früher habe ein Initiativkomitee an einem Abstimmungstag direkt vor den Abstimmungslokalen Werbung für ihr Anliegen machen und entsprechende Unterschriften sammeln können, hält der Regierungsrat fest. Seit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe sei es viel schwieriger geworden, an die politisch aktiven Personen zu gelangen, die erst noch alle in der gleichen politischen Gemeinde wohnen. Zudem habe eine Entpolitisierung der Gesellschaft stattgefunden.

 

Die direkte Demokratie lebe von Organisationen, Parteien und Interessenverbänden, die sich mit Initiativen in die politischen Diskussionen und Entscheidungsprozesse einschalten würden, führt der Regierungsrat aus. Finanzschwächere Organisationen seien darauf angewiesen, Unterschriften auf öffentlichem Grund zu sammeln.

 

Eine Erhöhung der Unterschriftenzahl könnte gemäss Regierungsrat dazu führen, dass nur noch finanzkräftige und gut organisierte Unternehmen oder Interessengruppen Initiativen zustande brächten. Finanzschwache und ideell orientierte Gruppierungen hätten jedoch keine Chance mehr.

 

Kein Verbot von Dauerthemen

SVP-Grossrat Plüss wollte in der Kantonsverfassung auch eine Klausel verankern, wonach das Thema einer vom Volk abgelehnten Initiative nicht nach wenigen Jahren erneut in einem Begehren aufgegriffen werden kann. Plüss schwebt in seiner Motion eine «zeitliche Themenbegrenzung» von zehn Jahren vor.

 

Auch von dieser Forderung hält der Regierungsrat nichts. Es leuchte ein, dass sich die Themenbereiche in groben Zügen wiederholten. So habe es des Öfteren Begehren zum Thema Bildung oder Steuern gegeben. Dennoch sei es nicht um deckungsgleiche Anliegen gegangen.

 

Es zeigt sich, dass eine klare Abgrenzung der einzelnen Themenbereiche in der Praxis schwierig umzusetzen wäre, wie es weiter heisst. Eine sachliche Abgrenzung ist folglich schwierig zu vollziehen.