Vorschriften

 

 

 

Jagd

Jagdvorschriften

Kantonal
Jagdgesetz des Kantons Aargau
(AJSG) vom 24. Febr. 2009
Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) vom 23. Sept, 2009

 

Teilrevision der eidg. Jagdverordnung

 

Die eidg. Jagdverordnung soll auf den 1.1.2012 den heutigen Umständen angepasst werden. Der Mensch nutzt die Natur immer intensiver für Freizeitaktivitäten. Das beeinträchtigt die Rückzugsräume der Wildtiere. Durch die Verankerung von Wildruhezonen in der Jagdverordnung sollen Wildtiere besser geschützt werden vor Störungen durch Freizeitaktivitäten.

 

Im Jagdbereich sollen verschiedene Verbesserungen im Umgang mit Wildtieren eingeführt werden. So soll bei der Wasservogeljagd künftig giftiges Bleischrot verboten sein, die Prävention gegen nicht-einheimische Tierarten soll verbessert werden und neu soll für alle einheimischen Tierarten eine Schonzeit gelten. Eingeführt werden soll eine Schonzeit bsp. für Rabenkrähe, Eichelhäher und Elster. Für die in ganz Europa stark zunehmende Saatkrähe soll neu eine Jagdzeit gelten. Für Kormorane soll die Schonzeit um einen Monat verkürzt werden. Damit sollen Kantone im Falle von Konflikten die Möglichkeit erhalten, Massnahmen zu ergreifen.

 

Geschützte Tierarten wie Luchs, Wolf oder Biber, die Konflikte auslösen können, sollen künftig regional reguliert werden können, sofern grosse Schäden oder Gefährdungen entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Bestand gross genug und stabil ist, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt.

 

Entwurf Jagdverordnung

Erläuterungen zur Teilrevision der Jagdverordnung

 

 

Wald

Kantonal

Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 (SAR 931.100)
Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaD) vom 3. November 1998 (SAR 931.110)
Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 (SAR 931.111)

 

Eidgenössisch 

Waldgesetz (WaG) - Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald

Waldverordnung (WaV) - Eidg. Verordnung über den Wald vom 30. November 1992

 

 

 

 

Linktipps ___________________________________________________________________

Kommentar zum Aarg. Jagdgesetz und der Verordnung zusammengefasst
Zusammenfassung Erich Schmid