Jagdrevier 21; Birmenstorf

Gesamte Revierfläche 853 ha 

Jagdbare Revierfläche

518 ha

Bewaldete Revierfläche

288 ha

Schonfläche

0 ha

Jährlicher Pachtzins

Fr.  6'328.--  

Beteiligte Gemeinden

Birmenstorf, Baden  
Mindestzahl der Mitglieder 4  
Jagdrevier Nr. 21; Birmenstorf
21_birmenstorf.pdf
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Wildfolgevereinbarung Fislisbach-Wasserschloss vom 12. Jan. 2011
Die beiden Jagdgesellschaften vereinbaren die gegenseitige Wildfolge:
Zur Nachsuche ins benachbarte Jagdrevier ist nur ein Pächter oder Jagdaufseher berechtigt. Er kann für die Ausführung der Schweissarbeit eine weitere jagdberechtigte Person beiziehen (mit einem Hund).
Die Wildfolge ist unverzüglich der betroffenen Jagdgesellschaft zu melden. Dies gilt auch für zur Strecke gebrachte Tiere.
Der Kopfschmuck und das Wildbret gehören dem Revierinhaber, in dem das Wild beschossen oder angefahren wurde.Der Kopfschmuck und das Wildbret gehören dem Revierinhaber, in dem das Wild beschossen oder angefahren wurde.
wildfolgevereinbarung_fislisbach.pdf
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vereinbarte Grenze zwischen Baldegg Horn (Baden) und Fislisbach
vereinbarte Grenze zwischen Baldegg Horn (Baden) und Fislisbach

Jagdliche Vereinbarung vom 31.5.1971

In der jagdlichen Vereinbarung zwischen den Jagdgesellschaften Baldegg-Horn und Fislisbach wurde im Sinne einer freundnach-barlichen Lösung eine logische Reviergrenze gezogen: die asphaltierte Sommerhalden-Strasse war die Grenze. Leider hat die JG Baden-Nord die Vereinbarung auf die neue Pachtperiode 2011/18 mit der JG Fisilisbach nicht mehr erneuert. Demnach gilt für die Reviere Baden-Nord, Fislisbach und Birmenstorf die Gemeindegrenze. 

 

 

 

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